EU-Notfallverordnung zur beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien
Die EU Notfallverordnung wurde anlässlich des Ukrainekriegs eingeführt und gilt vom Januar 2023 bis Juni 2024. Sie reduziert vorübergehend die Wichtung von Landschaftsschutz und Artenschutz bei der Genehmigung von Windkraftprojekten.